Programm zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen seit 2. Juli 2016 in Kraft

Die Kaufprämie für Elektroautos und Plugin-Hybride (offiziell „Umweltbonus“) kann ab dem 2. Juli 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Das Team von e-gap.de hat die wichtigsten Informationen und Fakten zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Plugin-Hybriden zusammengestellt.

Die Bundesregierung hat sich zusammen mit der Autoindustrie bei einem „E-Auto-Gipfel“ im Bundeskanzleramt auf einen Zuschuss von 4.000 Euro für E-Autos und 3.000 Euro für Hybrid-Fahrzeuge ab dem 2. Juli 2016 geeinigt. Die Kosten für die Kaufprämie teilen sich Bund und Hersteller jeweils zur Hälfte. Die Höhe des Gesamtpakets liegt bei 1,2 Milliarden Euro. Mit dem Programm können somit ca. 400.000 Käufer von Elektroautos und Plugin-Hybriden unterstützt werden. Ursprünglich waren Kaufprämien von bis zu 5.000 € im Gespräch. Die Prämien für Käufer sind befristet („längstens“ bis 30. Juni 2019). Sind die Haushaltsmittel von 1,2 Milliarden Euro ausgeschöpft, endet das Förderprogramm. Luxusfahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von über 60.000 Euro werden jedoch nicht gefördert. Der Nettokaufpreis des Basismodells ist der im Kauf- bzw. Leasingvertrag oder in der Rechnung ausgewiesene Listenpreis des Basismodells abzüglich gewährter Preisnachlässe. Mehrwertsteuer, Sonderausstattung und Extras werden dabei nicht berücksichtigt.

Der Antrag zur Kaufprämie kann nur online über das Portal des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (s. unten). Die Förderung gilt sowohl für Neuanschaffungen (gemäß Kauf- oder Leasingvertrag) als auch rückwirkend für Autos, die seit dem 18. Mai 2016 vom Antragsteller gekauft wurden. Antragsteller ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen wird. Sowohl Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine können mit dem Umweltbonus bei der Anschaffung profitieren. Auskunft über die Liste aller förderfähigen Neufahrzeugen gibt das Bundesamt BAFA hier. Das angeschaffte oder geleaste Elektro- bzw. Hybridfahrzeug muss mindestens für sechs Monate behalten werden. Tageszulassungen, Jahreswagen oder Gebrauchtwagen werden nicht gefördert.

Das Verfahren zur Förderung und Auszahlung des „Umweltbonus“ verläuft in einem zweistufigen Verfahren über Antragstellung und dem Verwendungsnachweis:

1. Stufe (Antrag):

  • Mit dem elektronischen Antrag ist der Kauf- bzw. Leasingvertrag hochzuladen
  • Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid
  • Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss das Neufahrzeug zugelassen sein

2. Stufe (Verwendungsnachweis):

  • Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen
  • Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils des Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers
  • Zwischen dem Zugang des Zuwendungsbescheids und dem Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dürfen maximal 10 Monate vergehen

Das für die Abwicklung der Elektroauto-Kaufprämie zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht unter 06196 908-1009 für Fragen zu der Fördermaßnahme zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

Elektronisches Antragsformular des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Liste alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge (PDF)

Häufig gestellte Fragen und Antworten

So funktioniert die Kaufprämie für Elektroautos (zeit.de)

Kaufprämie für E-Autos: Bundesamt nimmt Anträge ab Samstag entgegen (spiegel.de)