Kostenlos parken

Parkerlaubnis

Im Rahmen der Modellkommune Elektromobilität Garmisch-Partenkirchen können alle reinen Elektro- sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge kostenfrei die öffentlichen Parkplätze nutzen. Das Lösen eines Parkscheines ist nicht erforderlich.

Damit alles reibungslos ablaufen kann, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Fahrer von Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, die kostenfrei im Ortsgebiet parken möchten, müssen sich eine spezielle Parkerlaubnis besorgen. Diese ist hier über die e-GAP Website  abrufbereit oder auch an der Pforte sowie beim Ordnungsamt im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich.
  • Zusammen mit der vollständig ausgefüllten Parkerlaubnis muss immer auch die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, da die auf nahezu allen Parkflächen geltende Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf.

Wir freuen uns über rege Inanspruchnahme unserer Parkerlaubnis!

 

Parken mit e-Kennzeichen:

Wer mit seinem e-Fahrzeug auf allen öffentlichen Parkplätzen im Rahmen der jeweils angegebenen Höchstparkdauer (Parkscheibe nicht vergessen!) parken möchte, kann nun auf das Herunterladen bzw. Besorgen der eigens hierfür erstellten Parkerlaubnis verzichten, wenn sein Fahrzeug das e-Kennzeichen aufweist. Fahrzeuge ohne das e-Kennzeichen benötigen weiterhin die oben erwähnte Parkerlaubnis.

Elektro-Kennzeichen

 

Parken mit Parkerlaubnis:

Bitte drucken Sie Ihre Parkerlaubnis und füllen Sie die jeweiligen Felder aus.

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