Kostenfrei Parken

Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen des Marktes Garmisch-Partenkirchen

Seit der Markt Garmisch-Partenkirchen sich neben dem Bayerischen Wald und Bad Neustadt an der Saale bayerische Modellkommune für Elektromobilität nennen darf, unterstützt die Gemeinde auf unterschiedliche Arten aktiv die Einführung von Autos mit Elektroantrieb. Einer der Vorzüge für Elektromobilisten ist in diesem Zusammenhang das kostenfreie Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen im Ortsgebiet. Ziel dieses Entgegenkommens ist die Steigerung der Attraktivität dieser  Antriebsform, um den  Anreiz für den Kauf und die Nutzung von Elektroautos zu  erhöhen.

Um als Elektromobilist in den Genuss dieses Vorteils zu kommen ist eine „e-GAP-Parkerlaubnis“ erforderlich.  Damit ist das Lösen eines Parkscheines also nicht erforderlich. Die „e-GAP-Parkerlaubnis“ muss gut sichtbar im Auto (am besten in der Frontscheibe) angebracht sein. Sie weist das Fahrzeug eindeutig als Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug aus und erleichtert den Kontrolleuren das eindeutige Erkennen. Die Erlaubnis ist fahrzeuggebunden, da u. a. das Kfz-Kennzeichen eingetragen werden muss.

Die „e-GAP-Parkerlaubnis“  ist an der Pforte sowie beim Ordnungsamt im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Sie kann außerdem über die Homepage www.e-gap.de unter der Rubrik „Service“ – Kostenlos parkenals pdf-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Modellkommune, zu den einzelnen Projekten sowie zu öffentlichen Informationsveranstaltungen.

Zu beachten ist, dass auch mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, die über eine Parkerlaubnis verfügen, die auf den jeweiligen Parkplätzen geltende Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf. Aus diesem Grund muss neben der vollständig ausgefüllten „e-GAP-Parkerlaubnis“ immer auch die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Die „e-GAP-Parkerlaubnis“ gilt übrigens nicht nur auf den extra ausgewiesenen Parkplätzen an den Ladesäulen, sondern auf allen öffentlichen Parkplätzen.

Achtung: Auf privaten Parkplätzen (z. B. Parkplatz der Deutschen Bahn vor dem Bahnhof) oder in privaten Parkhäusern (z. B. Parkhaus im GEP) ist die „e-GAP-Parkerlaubnis“ nicht gültig.

Es wäre eine schöne Geste, wenn weitere Besitzer oder Pächter von Parkplätzen diesem positiven Beispiel folgen und kostenfreies Parken für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge möglich machen würden. Interessenten können sich an Fr. Utzig-Laux (Tel: 08821-9103731, Email: s.utzig-laux@e-gap.de) wenden.

Dass der Markt Garmisch-Partenkirchen mit dieser Parkerlaubnis einen Schritt in die richtige Richtung getan hat und hier eine Vorreiterrolle einnimmt zeigen die aktuellen Entwicklungen: Der Bundesrat möchte weitere Anreize zur Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb schaffen – unter anderem mit dem Versprechen von Gratisparkplätzen. Es soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, der eine Befreiung von Parkgebühren für schadstoffarme Autos sowie die Reservierung der Stellplätze vor öffentlichen Ladestationen ausschließlich für Plug-In-Hybride und Elektroautos vorsieht. Man will also auf Bundesebene per Gesetz etwas durchsetzen, was der Markt Garmisch-Partenkirchen bereits seit längerer Zeit hat.

Das e-GAP-Team und der Markt Garmisch-Partenkirchen freuen sich über rege Inanspruchnahme der Parkerlaubnis für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge!

Dieser Artikel ist in der Bürgerzeitung im Kreisboten GAP vom 14.12.2013 erschienen.
Als pdf-Dokument zum Download auch auf unserer Homepage unter e-GAP in der Presse!