e-Kennzeichen für Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge

Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das am 12. Juni 2015 in Kraft getreten ist und der e-Kennzeichenverordnung vom 26. September 2015 können e-Fahrzeugen auf Bundesebene einheitliche und zusätzlich je nach Möglichkeiten der einzelnen Kommunen lokal unterschiedliche Sonderrechte eingeräumt werden. So sind alle Elektroautos für einige Jahre gänzlich von der Kfz-Steuer befreit. Bis Ende 2015 fallen für ein neu zugelassenes Elektroauto […]